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Institutionen — Übungsfragen
Die Institutionen sind das umfangreichste Thema der Prüfung: die Abgeordnetenkammer, die Regierung, die Verfassung und die Gemeinden. Die folgenden Fragen folgen dem offiziellen Format.
In der offiziellen Prüfung entfallen auf dieses Thema 20 von 40 Fragen.
Welches politische System hat das Großherzogtum Luxemburg?
- Eine parlamentarische Republik
- Eine konstitutionelle Monarchie — Richtige Antwort
- Eine absolute Monarchie
Warum · Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. Der Großherzog ist Staatsoberhaupt, seine Befugnisse sind jedoch durch die Verfassung begrenzt, und die Regierung ist der Abgeordnetenkammer verantwortlich.
Wie viele Abgeordnete sitzen in der Abgeordnetenkammer?
- 40
- 60 — Richtige Antwort
- 80
Warum · Die Abgeordnetenkammer hat 60 Mitglieder, die für fünf Jahre in vier Wahlbezirken gewählt werden: Süden, Zentrum, Norden und Osten. Sie verabschiedet die Gesetze und kontrolliert die Regierung.
Wer ernennt und entlässt die Mitglieder der Regierung?
- Der Großherzog — Richtige Antwort
- Die Abgeordnetenkammer
- Der Staatsrat
Warum · Der Großherzog ernennt und entlässt die Regierungsmitglieder. Diese Befugnis wird jedoch im Rahmen des parlamentarischen Systems ausgeübt: Die Regierung braucht das Vertrauen der Abgeordnetenkammer, der sie verantwortlich ist.
Welches Organ gibt vor der Abstimmung ein Gutachten zu Gesetzentwürfen ab?
- Der Rechnungshof
- Der Staatsrat — Richtige Antwort
- Der Wirtschafts- und Sozialrat
Warum · Der Staatsrat mit seinen 21 Mitgliedern prüft Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge und gibt vor der Abstimmung ein begründetes Gutachten ab. Er wirkt wie eine fachlich-juristische zweite Lesung, ist aber keine zweite Parlamentskammer.
In welchem Abstand finden die Parlamentswahlen statt?
- Alle vier Jahre
- Alle fünf Jahre — Richtige Antwort
- Alle sechs Jahre
Warum · Die Parlamentswahlen, bei denen die 60 Abgeordneten bestimmt werden, finden alle fünf Jahre statt. Sie sind nicht mit den Gemeindewahlen zu verwechseln, die alle sechs Jahre stattfinden.
Wer leitet die Verwaltung einer luxemburgischen Gemeinde?
- Das Schöffenkollegium mit dem Bürgermeister — Richtige Antwort
- Ein von der Regierung ernannter Präfekt
- Der kommunale Staatsrat
Warum · Das Kollegium aus Bürgermeister und Schöffen ist die kommunale Exekutive: Es setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um und führt die laufende Verwaltung. Der Gemeinderat selbst ist das von den Einwohnern gewählte beschlussfassende Organ.
In welchem Abstand finden die Gemeindewahlen statt?
- Alle fünf Jahre
- Alle sechs Jahre — Richtige Antwort
- Alle sieben Jahre
Warum · Die Gemeindewahlen finden alle sechs Jahre statt. In die Wählerlisten eingetragene ausländische Einwohner können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen – ein wichtiger Unterschied zu den Parlamentswahlen.
Welches Gericht entscheidet letztinstanzlich über Streitigkeiten mit der Verwaltung?
- Der Oberste Gerichtshof
- Der Verwaltungsgerichtshof — Richtige Antwort
- Der Verfassungsgerichtshof
Warum · Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus dem Verwaltungsgericht in erster Instanz und dem Verwaltungsgerichtshof in der Berufung. Die ordentliche Gerichtsbarkeit mit dem Obersten Gerichtshof an der Spitze behandelt dagegen Zivil-, Handels- und Strafsachen.
Welches sind die drei Verwaltungssprachen Luxemburgs?
- Luxemburgisch, Französisch und Deutsch — Richtige Antwort
- Französisch, Deutsch und Englisch
- Luxemburgisch, Französisch und Portugiesisch
Warum · Das Gesetz vom 24. Februar 1984 macht Luxemburgisch zur Nationalsprache und erkennt Luxemburgisch, Französisch und Deutsch als Verwaltungs- und Gerichtssprachen an. Die Gesetzestexte selbst werden auf Französisch verfasst.
Welchem Organ gegenüber ist die Regierung politisch verantwortlich?
- Dem Großherzog
- Der Abgeordnetenkammer — Richtige Antwort
- Dem Staatsrat
Warum · Das ist das Grundprinzip des parlamentarischen Systems: Die Regierung muss sich vor der Abgeordnetenkammer verantworten, die ihr das Vertrauen entziehen kann. Der Staatsrat hat eine beratende Funktion, keine politische Kontrollfunktion.
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